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Autor:Max Paul
Datum:04.05.2007
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Status vor Abschluss einer Versicherung überprüfen

Jeder, der im Berufsleben steht, sollte sich auch mit dem Gedanken vertraut machen, dass man durch einen Unfall oder eine Krankheit gezwungen sein kann, vorher aus dem Berufsleben austreten zu müssen.
Dabei kann es jeden treffen; und dies unabhängig vom Alter.
Neben den typischen Zivilisationskrankheiten wie Rückenprobleme, können auch Krebs, Herz- Kreislauferkrankungen und verstärkt psychische Erkrankungen dazu beitragen, nicht mehr berufstätig sein zu können.
Der damit verbundene finanzielle Ausfall kann nicht immer zwingend von der gesetzlichen Invalidenversicherung abgefangen werden.
Zum einen greift diese nur dann, wenn man wenigstens fünf Jahre im Berufsleben gestanden hat und zum anderen muss man nachweisen können, dass man komplett berufsunfähig geworden ist und keinerlei Arbeit mehr nachgehen kann.
Aber auch, wenn man dann einen Anspruch auf eine Invalidenrente hat, bedeutet das für viele einen sozialen Abstieg, oder wenigstens, dass man mit finanziellen Engpässen leben muss.
Wer hier sinnvoll vorbeugen will, sollte sich frühzeitig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
Jedoch gilt für den Versicherten zu bedenken, dass man zuerst den Status überprüfen sollte. Das bedeutet für denjenigen, der keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, seine Versicherung mit Vorsicht auszuwählen.
Oftmals kommt für ihn eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit eher in Betracht, als eine gegen Berufsunfähigkeit.
So gibt es Urteile, die belegen, dass ein Versicherter, der sich eigentlich gegen Erwerbsunfähigkeit versichern lässt, seine Versicherung nicht in Anspruch nehmen kann, wenn man zwar nicht im eigen Beruf mehr arbeiten kann, jedoch in anderen Berufen noch einsatzfähig ist.
Wer also gegen eine Erwerbsunfähigkeit versichert ist, muss damit rechnen, im Schadensfalle zwar als berufs- jedoch nicht als erwerbsunfähig eingestuft zu werden.
Im umgekehrten Fall müssen Ungelernte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, damit rechnen, keinen Versicherer zu finden, der zu den gewohnten Bedingungen abschließt, da keine Ausbildung vorliegt.
Daher ist es unbedingt notwendig, vor Abschluss einer Versicherung zu klären, in welchem Umfang die Versicherungsbedingungen im Schadensfall greifen. Daher sollte sich derjenige, der über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung entschließen. Auch ein Versicherungsvergleich der verschiedenen Anbieter ist durchaus empfehlenswert.




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