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Beitragserhöhung in der PKVDie Beiträge in der PKV werden beim Eintritt in die Versicherung nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, der versicherten Leistung und dem Gesundheitszustand bei Aufnahme berechnet und versicherungsmathematisch kalkuliert. Die Kalkulationsgrundlagen beruhen auf aktuellen Zahlen über die Gesundheitskosten und steigende Gesundheitskosten im Laufe eines Versicherungslebens. Auch bei der Krankenversicherung Kinder gelten diese Grundlagen. Es treten im Laufe der Versicherungszeit Veränderungen auf, die man zu Anfang der Versicherung noch nicht absehen konnte. Dazu zählt die stetige Entwicklung in der Medizin, die die Heilung von Krankheiten möglich macht, was man vor einigen Jahren nicht vermuten konnte. Z. B. war früher eine Herzoperation bei einem 80jährigen Menschen nicht vorstellbar, was heute zum täglichen Alltag gehört. Ein anderer Grund für eine unvorhersehbare Beitragserhöhung in der PKV ist die steigende Lebenserwartung der Menschen. Die Alterungsrückstellung kann aber immer nur auf die aktuell statistischen Erhebungen berechnet werden, und nicht auf das noch zusätzlich steigende Lebensalter, dessen Veränderung schwer vorhersehbar ist. D.h. die Alterungsrückstellungen müssen für ein längeres Menschenleben ausreichen, als zu Anfang des Vertrags geplant war. Hinzu kommt die allgemeine Preisinflation auch im Gesundheitswesen und für Gesundheitsleistungen. Z.B. werden die Pflegesätze in den Krankenhäusern, als auch die Arzneimittel immer teurer. Das wirkt sich auf die ursprüngliche Beitragskalkulation aus, die durch die aktuellen Veränderungen angepasst werden müssen. D.h. höhere Beiträge in der Krankenversicherung bedeutet, daß auch neue Behandlungsmethoden im Versicherungsschutz mit aufgenommen und neu mit enthalten sind. Dies entspricht einer Ausweitung des Versicherungsschutzes. |
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