Infos zum Artikel
Autor:Markus Lenk
Datum:19.05.2007
Views:419
Bewertung
Artikel bewerten
Social Bookmarking
Bookmarken bei del.icio.us
Bookmarken bei digg
Bookmarken bei Mister Wong


Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die für viele Menschen als besonders wichtig betrachtet werden. So ist etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsvergleich eine der Versicherungen, die eine Vielzahl der Menschen haben, um sich vor eventuellen Einkommenseinbußen abzusichern.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Invaliditätsversicherung, so wie bei der Unfallversicherung auch. Es ist möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder auch zu einer Rentenversicherung abzuschließen, ebenso wie sie als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, da sie Menschen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Lebensunterhalt sichert oder die sie unentgeltlich verrichten, die aber nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre, absichert. Für diese Menschen ist es wichtig, dass sie weiterhin ihren Beruf ausüben können, um finanziell abgesichert zu sein. Sollte jetzt der Fall eintreten, dass eben jene Menschen z.B. durch Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen, würde hier die Berufsunfähigkeitsversicherung greifen und diese Menschen finanziell absichern.

Achtung aber beim Abschluss der Versicherung hinsichtlich des Versicherungsschutz. Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige Kriterien, durch die sich gute Verträge auszeichnen. Dazu gehört der Verzicht auf eine so genannte abstrakte Verweisung, womit der Versicherer darauf verzichtet, den Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die dieser unter Umständen noch ausüben kann. Auch die Sechs-Monats-Prognose gehört zu diesen Kriterien. Hierunter versteht man, dass der Versicherungsnehmer für voraussichtlich sechs Monate berufsunfähig sein muss. Weiterhin gehören auch die Anerkennung ab Beginn und die rückwirkende Zahlung in den ersten sechs Monaten zu diesen Kriterien. Weitere Kriterien sind die rückwirkenden Zahlungen für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung, die zinslose Stundung auf Antrag, die Nachversicherungsgarantie, die Begrenzung des Rücktrittsrechts der Gesellschaft auf fünf Jahre oder kürzer, die klare Regelung befristeter Anerkenntnisse, der Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung oder auch der weltweite Versicherungsschutz.




Copyright © 2007 - artikel-verfassen.de |  Impressum

Großhandel | Restposten