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Autor:E
Datum:29.05.2007
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Schiffsfonds – Steuerliche Attraktivität

Schiffsfonds bieten steuerlich ein hohes Potential an Attraktivität und erfreuen sich in den letzten Jahren einer stetig steigenden Beliebtheit. Die Gesellschaft, die hinter den jeweiligen Schiffsbeteiligungen steht, meist eine Kommanditgesellschaft, kann ihren zu versteuernden Gewinn pauschal nach der Raumzahl des Schiffes ermitteln, die sogenannte Tonnagesteuer. An diese Regelung ist die Gesellschaft zwar über einen langen Raum gebunden, was sich bei Verlusten oder zu niedrigen Gewinnen negativ auf die zu zahlende Steuer auswirken kann – jedoch ist diese Regelung durchaus attraktiv bei hohen Renditen in Form von Einnahmen aus der Vermietung. Eine pauschale Gewinnermittlung ist meist niedriger als der tatsächliche Gewinn. Ebenso ist dieser geschätzte Gewinn auch für die Einkommenssteuer des Anlegers gültig, der unabhängig vom realen Gewinn, aber auch möglichen Verlust, nur einen bestimmten Teil des geschätzten Gewinns versteuern muss. Ein möglicher Überschuss kann daher unversteuert vom Anleger einstrichen werden, ein möglicher Verlust hingegen fordert zusätzliche Kosten in Form der Gewinnversteuerung.





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