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Wohlstand im RentenalterDer Wohlstand im Rentenalter ist durch die gesetzliche Rente in vielen Fällen nicht mehr gesichert. Folgen können eine Absenkung des Lebensstandards im Rentenalter sein und weniger Kredit bei der eigenen Bank. Verschiedene Ergänzungsmöglichkeiten zur gesetzlichen Rente wurden in den vergangenen Jahren geschaffen. Die sogenannte Riester Rente, benannt nach Walter Riester, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge im Jahr 2000 vorschlug, steht für eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten privat finanzierten Rente. Diese Förderung kann nur in zertifizierten speziell förderungsfähigen Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden. Die vom Ökonomen Bert Rürup vorgeschlagene sogenannte Rürup-Rente wurde im Jahre 2005 eingeführt. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, wird jedoch kapitalgedeckt und nicht umlagenfinanziert. Der angesparte Betrag wird im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung lebenslang verrentet und kann nicht in einer Summe ausbezahlt werden. Betriebliche Altersvorsorge liegt vor wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Kontext seines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Diese Form der Altersversorgung kann vom Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber oder von beiden Seiten getragen werden. Der Arbeitnehmer kann diese Form der Entgeltumwandlung verbindlich verlangen, in dem er auf Gehalt verzichtet und vom Arbeitgeber auf diese Weise eine wertgleiche Versorgungszulage erhält. Alternative Möglichkeiten zur Altersvorsorge bieten beispielsweise eine Lebensversicherung, Wertpapiere, Baugeld Fonds oder eine steuerfreie Rente aus Österreich. |
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