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Autor:Alexander Engel
Datum:31.07.2007
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Allgemeines der Kfz Versicherung

Der Begriff Autoversicherung beinhaltet eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungen, die aus dem Umfeld des PKW kommen. Neben einer normalen Versicherung für das Auto ist darunter auch eine Versicherung für verschiedene weitere motorisierte Fahrzeuge zu verstehen.

Zu den gebräuchlichen Versicherungen von Autos und sonstigen Fahrzeugen gehören in der Regel folgende:

KFZ Haftpflichtversicherung,
Verkehrsrechtschutzversicherung,
Kaskoversicherung,
Schutzbrief und die
Insassenversicherung

Da die Kfz Haftpflichtversicherung die Unfallbeteiligten vor finanziellen Schwierigkeiten bewahrt ist sie in vielen Ländern, wie Deutschland eine Pflichtversicherung.

Nach Paragraph 4 des Pflichtversicherungsgesetzes ist jeder Halter einen KFZ zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung verpflichtet. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist man nicht berechtigt sein KFZ im Straßenverkehr zu bewegen. Als Nachweis ist die Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte genannt, bei der Anmeldung des Fahrzeugs oder beim Versicherungswechsel zu sehen. Im Gegenzug melden die zuständigen Behörden das KFZ ab, sobald der Schutz durch die Versicherung erlischt. Nach Eingang der Doppelkarte meldet die Zulassungsstelle das Fahrzeug beim neuen Versicherer.

Weitere Versicherungen sind in jedem Falle sinnvoll, abhängig vom alter und der Fahrpraxis und je nach Gebrauch des Wagens. Diese sind allerdings freiwilliger Natur.




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