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Autor:Sabrina Fries
Datum:09.02.2007
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Das Elterngeld

Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren werden, können Eltern das neue Elterngeld beantragen. Das Erziehungsgeld wird es nicht mehr geben. Eltern, die bereits Erziehungsgeld beziehen und deren Kinder vor dem 01.01.2007 geboren worden sind, behalten ihren Anspruch für den vorgesehenen Billigungszeitraum. Die Höhe des neuen Elterngeldes hängt insbesondere von der Höhe des Nettolohnes ab.

Es werden 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommen des erziehendenden Elternteils ersetzt, aber nur bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro. Maßgeblich für die Berechung ist der Durchschnittswert des Einkommens der letzten 12 Monate. Hartz IV Empfänger und Studenten erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro anrechnungsfrei. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate gewährt von denen ein Elternteil nur maximal 12 Monate Elterngeld beziehen kann, mindestens 2 Monate müssen vom anderen Elternteil erbracht werden. Alleinerziehende haben hingegen einen Anspruch auf die vollen 14 Monate.

Voraussetzung dafür ist, dass das Kind alleine bei dem diesem Elternteil in der Wohnung lebt, und dieser die elterliche Sorge alleine hat oder zu mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine ausübt.




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